Klar, in dieser Situation wäre man am liebsten weggerannt, das habe ich aber nicht gemacht. Dann habe ich dem eben die Waffe zwei, drei Mal über den Kopf gezogen und nach dem dritten Schlag ist mir ein Schuss ab ins Auto» (pag. 4045 Z. 92 ff.; ferner pag. 4079 Z. 190 ff., pag. 4080 Z. 216 ff. und pag. 4082 Z. 300 ff.). Bei dem von A.________ erwähnten Pickup handelt es sich offenkundig um den von B5.________ gelenkten FA.________ (Fahrzeug). Insofern – sowie aufgrund der von B5.________ erlittenen Rissquetschwunde am Hinterkopf (dazu sogleich) – erachtet die Kammer als erstellt, dass B5.________ die Person war, die von A.________ mit der Waffe geschlagen wurde.