5462 Z. 431 ff.). Auf Nachfrage, was die Bandidos mit dem Fahrer anschliessend gemacht hätten, ergänzte er ausweichend, vage und spekulativ: «Ich kann es nicht genau sagen. Ich würde sagen, dass sie die Scheibe der Fahrertüre zerschlagen und ihn aus dem Fahrzeug, durch die Fensteröffnung, gezogen haben» (pag. 5462 Z. 442 ff.). Aggravierend dazu sprach er an einer späteren Einvernahme von hinrichtungsähnlichen Zuständen: «So wie sie mit diesem Fahrer umgegangen sind, glich es einer Hinrichtung» (pag. 5467 Z. 677 ff.). Weil die fahrerseitige Seitenscheibe des FA.________ (Fahrzeug) nicht beschädigt war (pag. 330 f.), kann B5._____