4584 Z. 125 ff.). An der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 22. November 2019 bestätigte B5.________ seine Mitgliedschaft bei den Hells Angels (pag. 4599 Z. 56 ff.). Die ihm gestellten Fragen beantwortete er weitgehend mit «keine Ahnung» (pag. 4598 Z. 65 ff.). Davon, dass er Q.________ an einer Raststätte getroffen und jenem gesagt haben soll, seine Hand sei aufgrund von Belp kaputt, wisse er nichts (pag. 4599 Z. 88 ff.). Er habe Q.________ vielleicht bei der Raststätte gesehen, aber mit diesem nicht darüber gesprochen (pag. 4600 Z. 92 ff.). Der an der Steinbachstrasse sichergestellte FA.________ (Fahrzeug) gehöre seiner Freundin.