machte Unwissenheit geltend. Er könne sich nicht daran erinnern, am 11. Mai 2019 um ca. 18:53 Uhr von drei Personen zum Notfall des Kantonsspitals OM.________ gebracht worden zu sein und dieses anschliessend allein betreten zu haben (pag. 4583 Z. 33 ff.). Er wisse nicht, von wem und weshalb er ins Spital gebracht worden sei und woher seine Verletzungen stammten (pag. 4583 Z. 39 ff. und Z. 62 ff.). Mit dem Verdacht konfrontiert, dass er am 11. Mai 2019 an einer Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Motorradclubs in Belp beteiligt war, sagte er: «Kann mich nicht erinnern» (pag. 4583 Z. 66 ff.). Er fahre ab und zu einen auf seine Freundin eingelösten FA.