39.2 Sachverhaltsdarstellung von B5.________ B5.________ verweigerte weitgehend die Aussage resp. machte Nichtwissen geltend: Laut Bericht des Kantonsspitals OM.________ vom 21. Mai 2019 stellte sich B5.________ am 11. Mai 2019 selbständig auf der Notfallstation vor, weil er bei einer Messerstecherei an der rechten Flanke und der rechten Hand verletzt worden sei, und verweigerte er hinsichtlich der konkreten Geschehnisse die Aussage (pag. 4654; ferner pag. 4618).