Es gebe keinen Grund, an den Aussagen von A.________ zu zweifeln, wonach der Fahrer des FA.________ (Fahrzeug) aggressiv vorgefahren sei und er die Insassen als Gefahr wahrgenommen habe, weshalb er dem Fahrer mehrmals mit der Waffe auf den Kopf geschlagen habe. A.________ habe spontan, und ohne B5.________ unnötig zu belasten, erwähnt, dieser habe eine Stange in der Hand gehalten (vgl. pag. 4046 Z. 95 ff.). Aufgrund des dynamischen Geschehens erstaune nicht, dass die Stange von niemandem sonst erwähnt worden sei (pag. 9733).