Es sei davon auszugehen, dass die Hells Angels darüber informiert worden seien, für ein Gespräch nach Belp zu fahren. Hätten sie mit einer Auseinandersetzung gerechnet, wären sie kaum mit lediglich ein paar wenigen Leuten in der Region aufgekreuzt. Das von seinem Mandanten geltend gemachte Blackout sei aufgrund der erlittenen Verletzungen nachvollziehbar. Beweismässig sei gestützt auf die Aktenlage davon auszugehen, dass sein Mandant mit dem schwarzen FA.________ (Fahrzeug) an die Steinbachstrasse gefahren und diejenige Person sei, die von A.________ mehrfach Schläge gegen den Kopf erhalten habe.