38. Parteivorbringen 38.1 Rechtsanwalt V5.________ Rechtsanwalt V5.________ beantragte für B5.________ erst- und oberinstanzlich einen Freispruch vom Vorwurf des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu (pag. 6771, pag. 9857 f.). Im erstinstanzlichen Parteivortrag führte er aus, als Mitglied der Hells Angels sei sein Mandant nicht in den WhatsApp-Chats der Broncos gewesen. Es sei unklar, mit welchen Informationen die Hells Angels vorgängig bedient worden seien. Es sei davon auszugehen, dass die Hells Angels darüber informiert worden seien, für ein Gespräch nach Belp zu fahren.