Die fakturierten 28.67 Stunden (davon 1 Stunde MLaw) wie auch die übrigen Positionen erscheinen der Kammer angemessen und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. In den fakturierten Stunden nicht enthalten sind die Teilnahme an der Berufungsverhandlung (10.17 Stunden) und der Urteilseröffnung (2 Stunden) sowie eine Nachbesprechung mit dem Mandanten (annahmeweise 1 Stunde). Diese 13.17 Stunden sind ebenfalls zu vergüten. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt V4.________ für die amtliche Verteidigung von B4.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'198.63; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.