151 36.2 Amtliche Entschädigung 36.2.1 In erster Instanz Die Vorinstanz bestimmte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt V4.________ rechtskräftig auf CHF 31'890.80. Jener verzichtete auf die Geltendmachung des vollen Honorars. B4.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt V4.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 31'890.80 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).