Für die sich neutral auf die Strafhöhe auswirkenden persönlichen Verhältnisse von B4.________ wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 9332). Ergänzend und aktualisierend ist festzuhalten, dass er seit dem Jahr 2020 beim gleichen Arbeitnehmer tätig ist und ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4’800.00 inkl. 13. Monatslohn erzielt. Er hat Kreditschulden über CHF 50'000.00 und zahlt monatlich CHF 150.00 an seinen in OI.________ (Land) studierenden Sohn aus einer früheren Beziehung (pag. 9765 Z. 43 ff.). Laut Leumundsbericht vom 17. Dezember 2024 hatte er im