Diese vier, teilweise einschlägigen Vorstrafen illustrieren, dass B4.________ seit Jahren Mühe hat, sich rechtskonform zu verhalten. Kommt hinzu, dass er per 1. Dezember 2017 bedingt aus dem Freiheitsentzug entlassen wurde, mit Bewährung bis am 8. Dezember 2022 (pag. 2077), und den Raufhandel somit während laufender Bewährungszeit beging. Er delinquierte in der Schweiz unverbesserlich weiter, nachdem er eineinhalb Jahre zuvor in OI.________ (Land) bedingt aus einer mehrjährigen Freiheitsstrafe entlassen wurde. Das wirkt sich straferhöhend aus. Für die sich neutral auf die Strafhöhe auswirkenden persönlichen Verhältnisse von B4._____