Tatbezeichnung: Acht tatmehrheitliche Fälle des unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in sieben Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln sowie in einem Fall rechtlich zusammentreffend mit Anstiftung zu unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Tatzeitpunkt: 18.12.2015 Sanktion: Freiheitsstrafe von 5 Jahren 8 Monaten