35.1.2 Subjektive Tatschwere B4.________ handelte direktvorsätzlich (E. III.11.3 und E. VII.34 hiervor). Das ist tatbestandsimmanent und daher neutral zu gewichten. Er beteiligte sich am Raufhandel, weil er den lokalen (designierten) Bandidos bei der Verteidigung der geplanten Chaptergründung und des angedachten Clublokals beistehen wollte. Damit setzte er die sich zu eigen gemachten Wertvorstellungen und Verhaltensmuster der Outlaw Motorcycle Clubs bewusst über die geltende Rechtsordnung. Die Tat wäre denn auch ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Innere oder äussere Umstände, die es B4.___