145 unterstellten B1.________ und B2.________ – am Ort des Geschehens verbleiben (siehe zu den Rollen von B1.________ und B2.________ E. IV.15.1, E. IV.17.1 und E. V.21.3 hiervor). Es wäre mit den motorradclubinternen Wertvorstellungen und Verhaltensmustern nicht vereinbar und einem Vizepräsidenten nicht würdig, sich beim Eintreffen rivalisierender Motorradclubs zurückzuziehen und die Gruppenmitglieder quasi im Stich zu lassen. Indes kann B4.________ nicht nachgewiesen werden, sich bewaffnet und/oder tätlich am Raufhandel beteiligt zu haben.