___ nicht auf der Toilette gewesen sein kann. Denn AY.________ sah S.________ aus dem Untergeschoss kommen und nicht aus der Toilette, die sich im Erdgeschoss neben der Treppe zum Untergeschoss befand (pag. 290; siehe zu den Lokalitäten die Aussagen von S.________ auf pag. 2774 Z. 54 ff. und die Fotodokumentation auf pag. 290 f.). Aus den Aussagen von S.________ kann B4.________ auch nichts zu seinen Gunsten ableiten. Nach dem Gesagten erachtet die Kammer als erstellt, dass B4.________ auf dem Vorplatz stand, als die Auskundschafter vom Parkplatz des Restaurants Campagna zurückkehrten.