_ nicht auf der Toilette gewesen sein kann. AY.________ gab zu Protokoll: «Kurz nach den Schüssen kam ein Mann, vom Treppenhaus her, offensichtlich aus dem Clubraum im UG, lief seelenruhig an mir vorbei und lief dann, nachdem er mich gegrüsst hatte, in Richtung des Tumults. Ich kann den Mann als ca. Mitte ________-jährigen Rocker bezeichnen. Er hatte ________ Haare, trug ein Rockergillet» (pag. 571). Wenngleich diese Personenbeschreibung auf S.________ zutrifft, kann daraus nicht geschlossen werden, dass die Toilette zum Tatzeitpunkt durch diesen besetzt war und folglich B4.________ nicht auf der Toilette gewesen sein kann.