Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt muss ihm bewusst gewesen sein, dass eine Auseinandersetzung mit den Hells Angels und Broncos unmittelbar bevorsteht. Nicht zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen vermögen die Aussagen von AY.________ resp. die rechtskräftige Einstellungsverfügung betreffend S.________ vom 29. Juni 2021 (pag. 8751.1 ff., insbesondere pag. 875.9). Entgegen den erstinstanzlichen Ausführungen der Staatsanwaltschaft kann aus den Aussagen von AY.________ nicht abgeleitet werden, dass sich S.________ während des Raufhandels auf der Toilette befand, resp. gefolgert werden, dass B4.________ nicht auf der Toilette gewesen sein kann.