4800 Z. 73 ff.), sagte überzeugt und ohne Zweifel zu äussern aus, B4.________ habe «auf jeden Fall» mit B2.________ und K.________ oben auf dem Vorplatz gestanden, als er von der Auskundschaftsfahrt beim Parkplatz des Restaurants Campagna zurückgekehrt sei. Bezüglich der Anwesenheit anderer Personen auf dem Vorplatz war er indes unsicher, was er auch kommunizierte. So meinte er, L.________ sel. habe «eventuell auch» oben gestanden (pag. 4823 Z. 521 ff., pag. 4826 Z. 620 ff.). Dass N.________ an derselben Einvernahme zuvor irrigerweise angab, «AI.________» [Anmerkung der Kammer: B4.________] sei «eventuell» bei der Auskundschaftsfahrt dabei gewesen (pag.