Er gab weder an, weshalb er die Toilette aufgesucht haben will (Urinieren oder Stuhlgang) noch weshalb er derart lange auf der Toilette gewesen sein will. Weder während den tatnahen Abklärungen betreffend die vorläufige Festnahme vom 11. Mai 2019 um 21:00 Uhr noch an der Einvernahme vom 12. Mai 2019 ab 18:00 Uhr erwähnte er Magenprobleme oder sonstige gesundheitliche Beschwerden (pag. 1990, pag. 2014 ff.), die einen dermassen langen Toilletenaufenthalt erklärten. Oberinstanzlich berichtete er, sich nicht daran erinnern zu können, damals körperliche Beschwerden gehabt oder sich unwohl gefühlt zu haben.