Es finden sich in seinen diesbezüglichen Aussagen keine Realkennzeichen, dafür diverse Lügensignale. Obgleich es keiner intellektuellen und sprachlichen Fähigkeiten erfordert hätte, den Grund eines mehrminütigen Toilletenaufenthalts realitätsnah zu schildern, machte B4.________ diesbezüglich nur vage Angaben. Er gab weder an, weshalb er die Toilette aufgesucht haben will (Urinieren oder Stuhlgang) noch weshalb er derart lange auf der Toilette gewesen sein will.