Wie die Polizei schlüssig rapportierte (siehe pag. 2066 f.), ist aufgrund der beträchtlichen Datenmenge vor und nach der Zeit vom 10. bis 13. Mai 2019 ein Nichtgebrauch des Mobiltelefons unwahrscheinlich. Mutmasslich löschte B4.________ einschlägige Daten zwecks Beseitigung belastender Beweismittel. Es kann als notorisch gelten, dass B4.________ als Vizepräsident des OJ.________(Land) Bandidos-Chapters CA.________ mit den Wertvorstellungen und Verhaltensmustern sowie der Territorialität der Outlaw Motorcycles Clubs (dazu E. III.10.6 hiervor) vertraut war.