Dies naheliegenderweise jedoch nicht primär zwecks Geburtstagsfeier, sondern vorderhand zwecks zusätzlichem «Manpower». Zumal das Lokal an der Steinbachstrasse 92b in Belp in den Clubfarben der Bandidos gestrichen war, war für B4.________ auch erkennbar, dass es sich dabei um das angedachte Clublokal des ersten Bandidos-Chapter in der Schweiz handelt, und nicht – wie von ihm behauptet – um eine Garage. In OA.________ (Ort) und im angedachten Clublokal verkehrte B4.________ insbesondere mit B1.________, C.________, B2.________ und G.________ (pag. 3450 ff., pag.