Wie das Messer für das Spanferkel ausgesehen habe, wisse er nicht mehr (pag. 6218 Z. 15 ff.). Auf Ergänzungsfrage der Staatsanwaltschaft, seit wann er eine Glatze habe, erklärte er: «Hatte schon immer eine Glatze resp. also nicht immer, aber schon seit Jahren» (pag. 6219 Z. 23 ff.). An der Berufungsverhandlung vom 27. Januar 2025 führte B4.________ aus, soweit er mitbekommen habe, sei er erstinstanzlich wegen Raufhandels verurteilt worden, weil er an seiner eigenen Geburtstagsfeier anwesend gewesen sei. Das leuchte ihm nicht ganz ein (pag. 9765 Z. 15 f.). Nach der Rückkehr von der Ausstellung bei AA.