Er habe keine Waffen gesehen, keine Schüsse gehört und keine Verletzten beobachtet (pag. 6214 Z. 1 ff.). Die Frage, ob er sich an der Auseinandersetzung beteiligt habe, d.h. ob er geschlagen habe oder geschlagen worden sei, verneinte B4.________: «Ich habe nix davon mitgekriegt, weshalb ich so auch schlecht Schläge ausgeteilt haben kann» (pag. 6215 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von S.________ und AY.________ sowie auf Frage, was er dazu sage, dass sich während des Vorfalls S.________ auf der einzigen Toilette befunden habe, merkte er an: «Das kann ich mir nicht vorstellen, weil ich auf dem WC war. Die Polizei hat mich definitiv aus dem WC gezogen» (pag. 6215 Z. 21 ff.). Zu den