6209 Z. 5 ff.). Es treffe zu, dass er E.________, L.________ sel. und K.________ eingeladen habe (pag. 6209 Z. 17 ff.). Dazu, dass das Lokal an der Steinbachstrasse als künftiges Clublokal des ersten Schweizer Chapters der Bandidos angedacht gewesen sei, mache er keine Angaben (pag. 6209 Z. 23 ff.). Auch zu seinen Verbindungen zu den Bandidos sage er nichts (pag. 6210 Z. 2 ff.). Zur angeblichen Gründung eines Schweizer Chapters könne er nichts sagen (pag. 6210 Z. 20 ff.). Er könne sich nicht daran erinnern, dass an der Geburtstagsfeier etwas Spezielles vorgefallen wäre (pag. 6213 Z. 16 ff.). Er habe keine Waffen gesehen, keine Schüsse gehört und keine Verletzten beobachtet (pag.