und Z. 199 ff.) Zu den Schilderungen von V.________, wonach es geheissen habe, die Hells Angels kämen, man sich im Clublokal bewaffnet habe und alle bis auf sie selbst nach draussen gestürmt seien, könne er nichts sagen. «Das» habe er nicht gesehen (pag. 2045 Z. 215 ff.). Auch zur Aussage von N.________, wonach er mit B2.________, K.________ und eventuell L.________ sel. oben gestanden habe, als N.________ von der Auskundschaftsfahrt zurückgekehrt sei, könne er nichts sagen (pag. 2049 Z. 360 ff.). Er sei nicht oben auf Platz gewesen, als «es» angefangen habe (pag. 2059 Z. 382 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. Juni 2022 berichtete B4.____