Dazu, dass S.________ ebenfalls geltend mache, während der gesamten Auseinandersetzung allein auf der Toilette gewesen zu sein, könne er nichts sagen. Es stehe im Polizeiprotokoll drin resp. müsste drinstehen, dass ihn die Polizei aus der Toilette gezogen habe. Er wüsste nicht, dass da noch ein zweiter drin gewesen sei (pag. 2042 Z. 112 ff.). Zuvor sei er unten beim Essen gewesen (pag. 2042 Z. 119 ff.). Um zur Toilette zu gelangen, sei er die Treppe raufgegangen (pag. 2042 Z. 125 ff.).