Vielleicht war das Messer auf dem Spanferkel. Aber wenn es auf dem Spanferkel war, war da nur meine DNA drauf?» (pag. 2025 Z. 326 ff.). Er habe an diesem Tag nicht mit einem Messer auf jemanden eingestochen (pag. 2026 Z. 365 f.) und auch kein Messer weggeworfen (pag. 2026 Z. 368 f.). Er habe O.________ nicht verletzt (pag. 2024 Z. 296 f.). An der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 20. November 2019 erklärte B4.________ auf Vorhalt, seine Beteiligung bei den Bandidos sei intensiver als bisher angegeben, er mache keine Angaben (pag. 2041 Z. 76 ff.). Betreffend den 11. Mai 2019 könne er sagen, dass man die Geburtstage von B1.________, C.________ und ihm gefeiert habe (pag. 2041 Z. 81 ff.