136 schen den Bandidos und Hells Angels resp. Broncos mit körperlicher Gewalt, Waffen und teils schwer verletzten Personen gab. Er soll aktiv an dieser Auseinandersetzung mitgewirkt haben (Hauptanklage) resp. diese mit seiner körperlichen und verbalen Präsenz aktiv unterstützt haben, indem er seine tätlich an der Auseinandersetzung mitwirkenden Clubkollegen mit seiner Anwesenheit vor Ort und der damit verbundenen zahlenmässigen Präsenz der Bandidos psychisch unterstützt und gestärkt haben soll (Eventualanklage).