133 men (vgl. pag. 875.9). AY.________ habe einzig angegeben, es sei «ein Mann vom Treppenhaus her, offensichtlich aus dem Clublokal im UG» gekommen (pag. 571). Aufgrund der aktenkundigen Magenprobleme seines Mandanten sei durchaus denkbar, dass er längere Zeit auf der Toilette gewesen sei. Entgegen den vorinstanzlichen Erwägungen gebe es keine Hinweise, dass sein Mandant in die Chaptergründung involviert gewesen sei, geschweige denn dabei eine zentrale Figur gespielt habe (vgl. pag. 8320 und pag. 8323).