_ für die amtliche Verteidigung von B3.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'333.55; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. B3.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin V3.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 7'333.55 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 31. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 132 VII. B4.________