___ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 2'655.35 zurückzuzahlen und jenem die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 661.80 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). Rechtsanwältin V3.________