_ ist zu einer Freiheitsstrafe von 6.5 Monaten zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Oktober 2020. Davon sind 2 Monate zu vollziehen, für eine Teilstrafe von 4.5 Monaten Freiheitsstrafe ist der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. Die Polizeihaft von 1 Tag ist an die zu vollziehende Teilstrafe anzurechnen.