Die Kammer rechnet praxisgemäss rund 2/3, d.h. 13 Monate auf, womit eine hypothetische Gesamtstrafe von 41 Monaten resultiert. Von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte (20 Monate) ist die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe (7 Monate) abzuziehen, was eine definitive Zusatzstrafe von 13 Monaten Freiheitsstrafe ergibt. 29.5 Konkrete Freiheitsstrafe und Vollzug Die Kammer erachtet eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten für angemessen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Oktober 2020.