127 Die Tat wäre denn auch ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Innere oder äussere Umstände, die es B3.________ verunmöglicht oder erschwert hätten, sich rechtskonform zu verhalten, wurden nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich. Das subjektive Tatverschulden wird insgesamt neutral gewichtet. 29.1.3 Gesamtverschulden Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Raufhandels eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten für verschuldensangemessen. 29.2 Täterkomponenten 29.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse B3.___