Er habe sich «immer wieder daneben» benommen. Auch während des Transports auf die Polizeiwache Neufeld habe er «immer wieder Stunk» gemacht (pag. 1832 Z. 149 ff.). Objektiviert werden diese Schilderungen dadurch, dass B3.________ im Festhalteraum der Polizeiwache Neufeld ein Toi Toi beschädigt hat, wofür er im Strafbefehlsverfahren rechtskräftig wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde (dazu E. VI.29.2.2 hiernach). Auf Frage, wie es zu dieser Sachbeschädigung kam, antwortete B3.________: «Die Handschellen gingen mehr und mehr zu. Ich drehte durch und begann alle zu beleidigen. Ich begriff nicht, warum ich in der Zelle noch Handschellen tragen musste. Ich drehte durch.