5298 Z. 300 ff.). Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von V.________ wie auch die Schilderungen von F.________ und B2.________, erachtet die Kammer als erstellt, dass B3.________ die Bewaffnung im Clublokal mitbekam und dessen Hauptraum gemeinsam mit teilweise bewaffneten Gruppenmitgliedern bewusst in Richtung Vorplatz verliess, um den eintreffenden Hells Angels und Broncos entgegenzutreten. Seiner Verteidigerin ist zuzustimmen, dass V.________ keine