__ nicht den wahren Begebenheiten entspricht. Ohnehin ist unvorstellbar, dass er – wenn er tatsächlich im Hauptraum des Clublokals verblieben wäre – nichts von der Bewaffnung seiner Gruppenmitglieder und dem anschliessenden Raufhandel mitbekommen hätte, handelte es sich dabei doch um unübersehbare und unüberhörbare Vorkommnisse. So sprach selbst B2.________ von einem «riesen Radau» (pag. 6086 Z. 1 ff.) und meinte F.________ auf Frage, wie die Information, dass es oben ein Problem gebe, ins Clublokal gelangt sei: «Dass oben ein Problem ist, hat man ziemlich gehört» (pag. 1844 Z. 255).