9762 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt, der WhatsApp-Gruppe «CHSLYBCH» hätten u.a. A.________, B1.________ und C.________ angehört, die mutmasslich zum eingeweihten Kreis der Bandidos resp. des neu zu gründenden Chapter gehörten, und Frage, warum er der WhatsApp-Gruppe angehört habe, machte er keine Angaben (pag. 9761 Z. 33 ff.). 27.3 Beweiswürdigung der Kammer B3.________ war zwar (noch) kein Mitglied der Bandidos.