6099 Z. 23 ff.). Wo genau resp. in welchem der drei Räume er sich aufgehalten habe, wisse er nicht mehr (pag. 6099 Z. 27 ff.). An der Berufungsverhandlung vom 27. Januar 2025 hielt B3.________ an seinem bisherigen Standpunkt fest. Er gab, er habe nichts gemacht (pag. 9760 Z. 5 f., pag. 9762 Z. 1 f.). Er könne sich nicht mehr an alles erinnern. Es sei schon sechs Jahre her und er sei recht alkoholisiert gewesen; er habe ein/zwei Bier und einen Shot getrunken (pag. 9760 Z. 18 f., pag. 9761 Z. 11 ff., pag. 9763 Z. 8 f.). Er sei damals an die Steinbachstrasse gegangen, um an der Geburtstagsfeier von zwei/drei Personen teilzunehmen, darunter B1.________ (pag. 9760 Z. 30 ff.)