Z. 19 ff.). Von der Auseinandersetzung habe er nichts mitbekommen (pag. 6096 Z. 27 ff., pag. 6097 Z. 14 ff.). Er habe sich zu dieser Zeit unten im Clublokal aufgehalten (pag. 6096 Z. 31 ff.). Er habe weder Waffen noch sich bewaffnende Personen gesehen noch Schüsse gehört noch verletzte Personen beobachtet (pag. 6097 Z. 2 ff., Z. 22 ff. und Z. 27 ff.). Er habe sich nicht bewaffnet (pag. 6097 Z. 10 ff.). Ob er ein Messer dabeigehabt habe, wisse er nicht mehr (pag. 6098 Z. 14 ff.). Auf Vorhalt, die Polizei habe bei ihm ein Klappmesser mit seinem Blut sichergestellt, erwiderte er, er habe sich vielleicht mal geschnitten als er «bräteln» gegangen sei oder so (pag. 6099 Z. 31 ff.).