1522 Z. 128 f.). Was seine Kollegen gemacht haben, wisse er nicht (pag. 1523 Z. 133 f.). Er habe niemanden geschlagen und sei niemanden tätlich angegangen (pag. 1522 Z. 131 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von V.________, wonach es geheissen habe, die Hells Angels kämen und man sich bewaffnet habe, insistierte er: «Das stimmt nicht und keine weitere Aussage. Das ist gelogen. Von dem habe ich nichts mitbekommen» (pag. 1523 Z. 151 ff.). Auf Vorhalt, dass Waffen hervorgeholt worden und alle nach draussen gestürmt seien, machte er keine Aussa-