1522 Z. 113 ff.). Auf Erkundigung, ob er einen Kampf oder ein Gerangel gesehen habe, wiederholte er: «Wie gesagt, ich war drinnen am Essen und plötzlich sind die Bullen reingekommen (pag. 1522 Z. 125 f.; ferner pag. 1524 Z. 187 ff. und Z. 198 ff. sowie pag. 1525 Z. 208 ff. und Z. 218 ff.). Sicher sei G.________ mit ihm drinnen gewesen, als die Polizei gekommen sei (pag. 1525 Z. 235 f.). Wie viele Personen durchgehend im Clublokal gewesen seien, wisse er nicht (pag. 1522 Z. 122 f.). Er habe keine Waffen gesehen (pag. 1522 Z. 110 f.) und soweit er wisse, auch keine Verletzten. Er sei allerdings ziemlich betrunken gewesen (pag. 1522 Z. 128 f.).