1515 Z. 82 ff.). Er sei an der Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen und nicht verletzt (pag. 1515 Z. 76 f.). An der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 19. November 2019 bestätigte B3.________ seine Erstaussage weitgehend. Er sei an einem Geburtstagsfest mit rund zehn bis fünfzehn Personen gewesen und habe unten gegessen und Musik gehört, als die Polizei gekommen, ihnen Waffen an die Köpfe gedrückt und sie aufgefordert habe, sich auf den Boden zu legen (pag. 1521 Z. 66 ff.). Er habe nicht alle Personen gekannt, die am Geburtstagsfest gewesen seien (pag. 152 Z. 85 ff.).