27.2 Sachverhaltsdarstellung von B3.________ B3.________ machte geltend, nichts vom Raufhandel mitbekommen zu haben. Er will währenddessen im Hauptraum des Clublokals gegessen, getrunken und Musik gehört haben: An der polizeilichen Einvernahme vom 12. Mai 2019 berichtete B3.________, er sei vom Bahnhof «Belp Steinbach» aus zu Fuss zum Clublokal gelangt, wo er sich ein/zwei Stunden aufgehalten habe, bevor er zusammen mit drei/vier Kollegen von der Polizei im Inneren des Clublokals angehalten worden sei. Im Raum habe es eine Bar, zwei/drei Tische mit Barhockern und zwei Sofas gehabt.