117 Präsenz unterstützt. Schliesslich sei davon auszugehen, dass er angesichts seines Nachtrunks zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung nicht derart betrunken war, wie von ihm geltend gemacht (pag. 9733). 27. Sachverhalt und Beweiswürdigung 27.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Der individuelle Tatbeitrag von B3.________ wird in der Anklageschrift vom 8. Juli 2021 wie folgt umschrieben (pag. 875.30 f.; Hervorhebungen im Original): Raufhandel, evtl. Gehilfenschaft zu Raufhandel