Ohnehin bleibe unklar, ob sich ihr Mandant in einen anderen Raum begeben, vor der Tür herumgestanden oder sich zum Vorplatz verschoben habe. Die vorinstanzliche Erwägung, ihr Mandant habe seine Clubkollegen mit seiner physischen Präsenz unterstützt, sei nicht nachvollziehbar. Schliesslich sei im Hinterkopf zu behalten, dass am 11. Mai 2019 an der Steinbachstrasse ein friedliches Geburtstagsfest gefeiert wurde. Wenn die Hells Angels und Broncos nicht mit zwanzig bis dreissig Personen mobilisiert und bewaffnet eingefallen wären, um ihren Standpunkt gewaltsam zu demonstrieren, wäre es dabeigeblieben.