Er habe das Eintreffen der Polizei mitbekommen und sei von dieser aus dem Clublokal geführt worden. Das vorinstanzliche Beweisergebnis, ihr Mandant habe sich mit seinen Clubkollegen, die sich zuvor in seiner Anwesenheit bewaffneten, nach draussen begeben und gemeinsam mit diesen die anrückenden Hells Angels und Broncos empfangen, wobei er gewusst habe, dass die von den Bandidos mitgeführten Waffen eingesetzt werden (vgl. pag. 8119), sei nicht nachvollziehbar. Es gebe keine Hinweise dafür, dass ihr Mandant draussen gewesen sei und sich in irgendeiner Form an der Auseinandersetzung beteiligt habe.