Es gebe keine DNA-Spuren, Fingerabdrücke, Verletzungen, Fotos, Filme und/oder Aussagen, die ihren Mandanten konkret belasteten. Eine aktive Beteiligung seinerseits lasse sich nicht belegen. Es sei davon auszugehen, dass im Clublokal laute Musik gelaufen sei, so dass er weder quietschende Reifen noch Schüsse gehört habe. Laut O.________ hätten sich die Angreifer zurückgezogen, nachdem die Schüsse gefallen seien. Daher sei fraglich, ob es die Personen aus dem hintersten Raum überhaupt geschafft hätten, auf dem Vorplatz zu sein, bevor der Angriff beendet war.